Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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A. 72. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Werdau betreffend; 
vom 20. Mai 1873. 
E- wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von dem Ministerium 
des Innern genehmigte, durch Bekanntmachung vom 6. December 1866 (Seite 266 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1866) veröffentlichte, aber bisher nicht aus- 
geführte Anleihe der Stadt Werdau im Betrage von 120,000 Thlr., gegen Ausgabe 
von auf den Inhaber lautenden Schuldscheinen, auf den Antrag des Stadtraths zu 
Werdau, außer Kraft gesetzt worden ist. 
Dresden, am 20. Mai 1873. 
Ministerium des Junern. 
Für den Minister: 
Körner. 
Forwerg. 
  
& 73. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie innenbemerkter Eisenbahn betreffend; 
vom 21. Mai 1873. 
Uner Bezugnahme auf die Verordnung vom 13. April vorigen Jahres, die Abtretung 
von Grundeigenthum zu Erbauung einer von Wolfsgefährt aus über Berga, Greiz, 
Elsterberg, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz zu führenden Locomotiveisenbahn, 
soweit dieselbe auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, betreffend 
(Seite 166 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872), macht das 
Ministerium des Innern andurch bekannt, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn die 
diesseitigen Fluren von 
Noßwitz, 
Sachswitz, 
Elsterberg, 
Ruppertsgrün, 
Trieb, 
Liebau,
	        
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