Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie: 
Höchst Ihr Staatsminister Adolph von Harbou, 
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten 
unter dem Vorbehalte der Ratification nachstehenden Vertrag verabredet und ab— 
geschlossen haben: 
Artikel l. 
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Großherzoglich Sächsische, 
die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die Herzoglich Sachsen-Altenburgische, die 
Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische und die Fürstlich Reußische Regierung ver- 
pflichten sich, innerhalb Ihrer Staatsgebiete die Anlage einer Eisenbahn zuzulassen 
und zu fördern, welche von Erfurt ausgehend, woselbst sie Anschluß an die Thü- 
ringische, die Erfurt-Nordhausener und die Erfurt-Sangerhausener Eisenbahn zu 
nehmen hat, über Hayn, Kranichfeld bis in die Nähe von Klein-Hettstedt, weiter 
über Remda, Teichröda, Rudolstadt (mit Anschluß daselbst an die Saal-Bahn), 
Schwarza, Saalfeld (mit Anschluß daselbst an die Gera-Eichichter Eisenbahn), 
Unter-Wellenborn, Ranis, Knan, Schleiz, Lössau, Mühltruff (mit Anschluß 
von dort an die Sächsisch-Bayerische Eisenbahn bei Schönberg), nach Weischlitz 
mit Anschluß daselbst an die (Sächsisch-) Voigtländische Staats-Eisenbahn führt, und 
die beiden Zweigbahnen Klein-Hettstedt-Stadt Ilm und Schwarza-Blanken- 
burg-Ober-Rottenbach-Königsee erhält. Bei den vorgenannten Orten sollen an 
geeigneten horizontalen Stellen Stationsanlagen für den Personen= und Güterverkehr 
angelegt werden, und zwar: Bahnhöfe bei Erfurt, Rudolstadt, Saalfeld, 
Schleiz, Mühltruff-Schönberg und Weischlitz; Haltestellen erster Classe bei 
Kranichfeld, Klein-Hettstedt, Remda, Schwarza, Ranis, Stadt Ilm, 
Blankenburg und Königsee; Haltestellen zweiter Classe bei Hayn, Teichröda, 
Unter-Wellenborn, Knau, Lössau und Ober-Rottenbach. 
Artikel II. 
Der speciellen Bearbeitung der Linie sollen im Allgemeinen die von der Gesellschaft 
für Eisenbahn-Unternehmen, Commandit-Gesellschaft auf Actien, F. Pleßner & Comp. 
in Berlin, angefertigten und eingereichten generellen Vorarbeiten, jedoch unter thun- 
lichster Beseitigung der für Saalfeld projeetirten Kopfstation, zu Grunde gelegt 
werden. Im Besonderen wird verabredet, 
1. daß das Längengefälle der Bahn in der Hauptbahn Erfurt-Weischlitz nirgends 
stärker als im Verhältniß von 1 zu 72, in den Zweigbahnen nirgends stärker 
als 1 zu 60 sein soll; 
61“
	        
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