Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
10. Stück vom Jahre 1873. 
— 
  
  
  
  
80. Verordnung, 
die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Haltestelle Hainsberg 
betreffend; 
vom 14. Juni 1873. 
D. zu ordnungsgemäßer Bewältigung des auf der an der Dresden-Chemnitzer 
Staatseisenbahn gelegenen Haltestelle bei Hainsberg immer mehr gestiegenen Ver- 
kehrs, sowie zur Sicherheit des Bahnbetriebs daselbst eine anderweite Vergrößerung 
dieser Haltestelle sich nöthig macht, so wird behufs der Erwerbung des dazu erforder- 
lichen Areals mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, welcher 
für die Dauer der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit der Führung der Staats- 
geschäfte von Allerhöchstdemselben beauftragt ist, von dem Ministerium des Innern auf 
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (Seite 120 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1855) andurch verordnet, wie folgt: 
&# 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
fragliche Erweiterung der Haltestelle Hainsberg in Anwendung zu bringen. 
§& 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese erweiterte Anlage zu beob- 
achtenden Verfahrens und der dießfallsigen Instruction der Straßenbaucommission und 
der Taxatoren ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Voll- 
ziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes vom Jahre 1835), sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
Verordnungen vom 14. März 1836 (Seite 72 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1836), vom 5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1844) und vom 26. Februar 1859 (Seite 48 des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes vom Jahre 1859) enthalten sind. 
1873. 65
	        
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