Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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durch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn auf der Strecke von 
Niederlößnitz bis Aue nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren 
Niederlößnitz und 
Zelle mit Klösterlein 
betroffen werden. 
Dresden, am 17. Juli 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
„& 92. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in den Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Brand, 
eingetragene Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
betreffend; 
vom 27. Juni 1873. 
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung vom Justizministerium dem in das Handels- 
register eingetragenen Spar= und Vorschußvereine zu Brand, eingetragene Genossenschaft, 
auf Ansuchen die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung der Statuten desselben 
enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden ist, wird Solches hier- 
durch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, den 27. Juni 1873. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Statuten 
des Spar= und Vorschußvereins zu Brand. 
2. 20. 
627. 
Privilegien. 
Papsdorf. 
Wird zu dem Vermögen Jemandes, der zur Sicherung eines aus dem Vereine er- 
haltenen Vorschusses Werthpapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt hat,
	        
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