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831.
Abweichungen vom Lehrplane.
Willkürliche Abweichungen von diesem Lehrplane sind in Betreff der Bildungsziele
gar nicht, Abweichungen in Betreff der Vertheilung des Lehrstoffes und der eingestellten
wöchentlichen Unterrichtsstunden nur ausnahmsweise und insoweit gestattet, als es wegen
zeitweiliger besonderer Umstände räthlich erscheint und die Genehmigung der vorgesetzten
Behörde dazu ertheilt wird.
832.
Lehrbücher.
Beim Unterrichte ist von allen umfänglichen Dictaten abzusehen; vielmehr hat sich
derselbe bei allen geeigneten Lehrfächern, z. B. in Religion, deutscher und lateinischer
Sprache, Geographie, Geschichte, Naturwissenschaften, Arithmetik und Geometrie, an
gute Lehrbücher anzuschließen, wodurch sowohl die Vorbereitung auf den Unterricht,
als die Repetition wesentlich erleichtert wird. Die Einführung und der Wechsel der
Lehrbücher unterliegt der Genehmigung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen
Unterrichts.
95. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Berlin-Dresdner Eisenbahn betreffend;
vom 30. Juli 1873.
Uner Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Berlin-Dresdner
Eisenbahn betreffend, vom 14. Juni dieses Jahres (Seite 474 fg. des Gesetz= und Ver-
ordnungsblattes vom Jahre 1873) wird von dem Ministerium des Innern andurch
bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Bahn innerhalb des Sächsischen Landes-
gebiets weiter auf der Strecke Weinböhla-Dresden nach Maßgabe der bis jetzt ge-
nehmigten Detailpläne die Fluren
Niederau,
Weinböhla,
Brockwitz,
Coswig,
Neu-Coswig,
Zitzschewig,
Naundorf,
Kötzschenbroda,
1873. 70