Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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110. Bekanntmachung, 
die Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zum Plauenschen Lagerkeller betreffend; 
vom 20. September 1873. 
Des Ministerium des Innern hat der unter der Firma: „Actienbierbrauerei zum 
Plauenschen Lagerkeller“ in Dresden bestehenden Actiengesellschaft, welche zu Voll- 
endung des Baues und zu dem Betriebe ihrer Brauerei eine Prioritätsanleihe von 
250,000 Thalern unter Verpfändung ihres Grundbesitzes im Dorfe Plauen aufzu- 
nehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jähr- 
lich zu verzinsenden und planmäßig bis zum Jahre 1915 auszuloosenden Schuldscheinen 
im Nennperthe von je 100 Thaler nach Maßgabe der vorgelegten General-Schuldver- 
schreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 20. September 1873. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. Jochim. 
  
111. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen 
Landtage betreffend; 
vom 29. September 1873. 
Se. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden 
ordentlichen Landtage auf 
den 13. October dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider 
ständischen Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern er- 
gehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 29. September 1873. 
Gesammtministerium. 
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. 
Roßberg. 
1873. 75
	        
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