Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt sind, so haben Wir 
zu deren Wiederbesetzung für die erstgedachte Stelle 
den Grafen Theodor zur Lippe auf Teichnitz und Lubachau, 
und für die zweiterwähnte Stelle 
den Appellationsgerichts-Präsidenten a. D., Friedrich Robert von Criegern 
ernannt, auch zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung 
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. 
Gegeben zu Pillnitz den 10. October 1873. 
- 
CLS 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
  
  
118. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend; 
vom 6. October 1873. 
Uneer Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. August dieses Jahres, die Richt- 
ungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend (Seite 505 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des Innern andurch 
bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn auf der Strecke Wolfsgrün- 
Jägersgrün nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne 
die Fluren Wolfsgrün, 
Neidhardtsthal, 
Muldenhammer, 
Eibenstock, 
Schönheide, 
Rautenkranz, 
Tannebergsthal und 
Jägersgrün, 
sowie 
die Forstreviere Auersberg, 
Eibenstock,
	        
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