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Einlösung der Schatzanweisungen überwiesen werden sollen, soweit nicht die Besitzer
derselben acht Tage vor eingetretener Fälligkeit erklären, daß sie die Zahlung unmittel—
bar bei der Königlichen Finanzhauptcasse in Dresden zu erheben wünschen.
Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der Königlich
Preußischen Generaldirection der Seehandlungs-Societät zu erfahren.
Dresden, den 17. October 1873.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
v. Brück.
. 122. Bekanntmachung,
die Zollregieeinrichtungen auf der Südlausitzer Staatsbahn und auf der von Ebers-
bach nach der Löbau-Zittauer Staatsbahn, in der Richtung auf Löbau, erbauten
Zweigbahn betreffend;
vom 25. October 1873.
Duch Artikel 12 des zwischen Sachsen und Oesterreich wegen weiterer Vervollständig-
ung der gegenseitigen Eisenbahnverbindungen unter dem 29. September 1869 ab-
geschlossenen Staats-Vertrags ist einer von Rumburg aus über Georgswalde kommenden,
von der Böhmischen Nordbahngesellschaft zu bauenden Eisenbahn der Anschluß an die
Südlausitzer Staatsbahn gestattet und Concession zum Baue bis dahin ertheilt worden.
Die Königlich Sächsische Regierung hat dießfalls die Verpflichtung übernommen, die
von ihr nach der Löbau-Zittauer Bahn, in der Richtung auf Löbau, zu erbauende
Zweigbahn ebenfalls bei Ebersbach anschließen zu lassen.
Die Verlängerung der Böhmischen Nordbahn von Rumburg nach Ebersbach und
die Sächsische Zweigbahn von Ebersbach nach Löbau sind gegenwärtig im Bau vollendet
und ihr Anschluß im Bahnhofe Ebersbach hergestellt, so daß dem Beginne des Grenz-
übergangsverkehrs auf der ganzen Linie Rumburg-Löbau kein Hinderniß entgegensteht
und zu der Betriebseröffnung auf dieser Linie, sowohl für den Personen= wie für den
Güterverkehr
der erste November dieses Jahres
terminlich festgesetzt worden ist.
Der Grenzbahnhof für die neuerbauten, bei Ebersbach sich an einander schließenden
Bahnen ist zwischen Georgswalde und Ebersbach auf Königlich Sächsischem Staats-