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gebiete, unmittelbar an der Landesgrenze, von welcher ihn blos der neue Communications—
weg von Haine nach Spreedorf trennt, neben und entlang der von Georgswalde nach
Ebersbach führenden Straße angelegt worden.
Von Seiten der Oesterreichischen Zollverwaltung werden das Hauptzollamt II. Classe
Rumburg und das k. k. Nebenzollamt I. Classe Georgswalde in die Loco-Bahnhöfe
(beziehungsweise Georgswalde nach Ebersbach) verlegt und jedes dieser Zollämter mit
unbeschränkten Abfertigungsbefugnissen für die Güteranweisung und für den Loosungs-
und Appreturverkehr versehen, dieselben auch mit den Verzollungsbefugnissen von Haupt-
zollämtern I. Classe, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit der Waaren, deren Verkehrs-
richtung und Bestimmung, folglich mit unbeschränkter Verzollungs-Competenz ausgestattet
werden.
Uebereinstimmend hiermit wird von Seiten der Sächsischen Zollverwaltung in
jedem der Bahnhöfe Ebersbach und Rumburg ein Nebenzollamt I. Classe mit un-
beschränkten Hebe= und Abfertigungs= (insbesondere auch Begleitschein= und Begleitzettel-)
Befugnissen aufgestellt. Diese mit den Oesterreichischen Zollämtern zu combinirenden
Königlich Sächsischen Bahnzollämter werden die Namensbezeichnung „Rumburg“ und
„Ebersbach“ führen, und dem Hauptzollamte Zittau dienstlich untergeordnet sein. —
Ihr Aufstellungspunkt wird durch das Königlich Sächsische Wappenschild und ent-
sprechende Aufschrift, sowohl am Perron der Stationsgebäude der Böhmischen Nordbahn
zu Rumburg und der Südlausitzer Staatsbahn zu Ebersbach, als in den gemeinschaft-
lichen Zollgüterböden beider Bahnhöfe bezeichnet sein, und die Sächsischen Zollbeamten
und Officianten werden ihren Dienst in Rumburg, gleichwie die k. k. Oesterreichischen
Beamten und das Finanzwachpersonal den ihrigen in Ebersbach, in der Amtskleidung
und mit der vorgeschriebenen Bewaffnung verrichten. Dasselbe gilt von dem beider-
seitigen Controle= und Begleitungsdienste auf den Bahnstrecken von Rumburg über Ge-
orgswalde, Ebersbach, Gersdorf, Eibau, Leutersdorf, Seifhennersdorf nach Warnsdorf,
beziehendlich Zittau und Reichenberg.
Den künftig noch auf der Zollstraße zwischen Georgswalde und Ebersbach sich be-
wegenden Zoll= und controlepflichtigen Verkehr wird die k. k. Zollverwaltung durch eine
Expositur des im Bahnhofe aufgestellten Nebenzollamts I an dem Punkte, wo zeither
der k. k. Ansageposten sich befand, bez. im Revisionsraume des Sächsischen Zollhauses
an der Grenze abfertigen lassen.
Sächsischer Seits ist dagegen von der Errichtung einer besonderen selbstständigen
Expositur für den Straßenverkehr abgesehen, vielmehr dem Nebenzollamte I Ebersbach,
vom Zeitpunkte der Verlegung desselben auf den Bahnhof an, neben der Abfertigung
des Bahnverkehrs auch die fortgesetzte Abfertigung des Straßenverkehrs in der Weise
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