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Das Nordbahnmagazin, das gemeinschaftliche Zollmagazin, die Sächsische und
Böhmische Vorhalle im Stationsgebäude, endlich die Ein- und Ausgangsthore des Güter—
und Kohlenbahnhofs am Spreedorfer Communicationswege werden mit geeigneten In—
schriften versehen, die Grenze des als exterritoriell zu behandelnden Bahnhofstheils
wird gehörig markirt, endlich der Lauf der vom exterritoriellen Theile des Bahnhofs
ausgehenden Zollstraßen durch Tafeln bezeichnet werden.
Abgesehen von den, nach Vorstehendem, dem Verkehre der Bewohner von Georgs-
walde mit dem Inneren des Oesterreichisch-Ungarischen Staatsgebiets zugestandenen Er-
leichterungen sind auch für die Streckenzug= und Zwischenauslandsabfertigungen auf
der ganzen Bahnlinie von Rumburg über Ebersbach, Seifhennersdorf, Warnsdorf,
Großschönau bis Reichenberg besondere Ausnahmen von den Vorschriften in §§ 54 und
111 des Vereinszollgesetzes, den Vorbehalten in §§ 70, 111 in fine, des nämlichen
Gesetzes, 88 41, 44, 45 des Eisenbahnregulativs entsprechend, bewilligt worden. Diese
Ausnahmen sind in einem speciellen Regulative, was demnächst im Verwaltungswege
veröffentlicht werden wird, zusammengestellt.
Im Allgemeinen haben die Nebenzollämter I. Classe Ebersbach und Rumburg bei
ihrer Dienstausübung nach dem angezogenen Vereinszollgesetze vom 1. Juli 1869, nach
den zu Ausführung desselben publicirten Regulativen, insbesondere nach dem Begleit-
scheinregulative und nach dem Regulative über die zollamtliche Behandlung des Güter-
und Effectentransports auf den Eisenbahnen, nach den Bestimmungen des Handels-
und Zollvertrags vom 9. März 1868, sowie nach den zu Vollziehung und Erläuterung
dieses Vertrags erlassenen Vorschriften zu verfahren und zu Beförderung und Erleichter-
ung des Eisenbahnverkehrs — die summarische Abfertigungsweise — auf Begleit-
zettel, Ansage-Transport= und Declarationsscheine mit Ersetzung des Colloverschlusses
durch den Raum-(Wagen= oder Wagenabtheilungs-) Verschluß in Anwendung zu bringen.
Außerdem wird Folgendes der Beachtung empfohlen:
1. in Bezug auf den Eingang aus Oesterreich nach Sachsen:
Die Sächsische Abfertigung des Reisegepäcks findet in der Regel im Bahnhofe
zu Ebersbach statt (§§ 2 und 19 des Eisenbahnregulativs). Das Gepäck der
Reisenden, welche, aus dem Inneren Oesterreichs kommend, sofort nach Georgs-
walde austreten wollen oder deren Reiseziel sonst außerhalb des Zollvereins-
gebiets liegt (z. B. — nach Vollendung des ganzen Tracts der Südlausitzer
Staatsbahn — Warnsdorf, Reichenberg 2c.) ist von der Revision befreit und
nur den vorgedachten, und beziehendlich noch zu verfügenden Controlevorkehr-
ungen unterworfen. In Rumburg zugehende Reisende können ihr Gepäck, jedoch
mit Ausschluß des in ihrem Besitze verbleibenden sogenannten Handgepäcks,
bereits bei dem dortigen Sächsischen Nebenzollamte I. Classe zur Eingangsab-