Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 549 — 
133. Bekanntmachung, 
die Aufhebung des Gerichtsamts Wermsdorf betreffend; 
vom 8. November 1873. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und im Einverständnisse mit den übrigen betheiligten 
Ministerien ist von dem Justizministerium die Aufhebung des Gerichtsamts Wermsdorf 
beschlossen, und zu Ausführung dieses Beschlusses Folgendes bestimmt worden: 
1. Die Wirksamkeit des Gerichtsamts Wermsdorf hört mit dem Schlusse des 
Jahres 1873 auf. 
2. Von dem dermaligen Bezirke des Gerichtsamts Wermsdorf werden vom 
1. Jannar 1874 an 
a) die Ortschaften 
Wermsdorf, 
Ablaß, 
Großgquerbitzsch, 
Hubertusburg mit Schloß und Anstalt, 
Kleinquerbitzsch, 
Lüptitz, 
Mahlis, 
Mannewitz, 
Niedergrauschwitz, 
Obergrauschwitz, 
Pommlitz bei Mügeln, 
Reckwitz, 
Remsa, 
Wadewitz bei Mutzschen, 
Wiederoda, 
Zschannewitz bei Mutzschen, 
nebst 
dem Wermsdorfer und Luppaer Forstreviere 
dem Gerichtsamte Mügeln — 
b) die Ortschaften 
Böhlitz mit der Mehlisschänke, 
Brösitz (Pröfitz), 
Cannewitz,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.