Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 554 — 
& 137. Bekanntmachung, 
die von der Stadtgemeinde Meißen beschlossene Ausgabe von Inhaberpapieren 
betreffend; 
vom 20. November 1873. 
Des Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Meißen, unter Zu- 
stimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadtgemeinde, beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden oder zu kündigenden, bis 
dahin aber mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen im Gesammt- 
betrage von 
70,000 Thaler 
nach Maßgabe des vorgelegten Tilgungsplans, sowie der Schuldscheine und Coupons 
Genehmigung ertheilt. 
Es wird Solches für die Behörden und alle Diejenigen, welche es sonst angeht, 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 20. November 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
  
Letzte Absendung: am 3. December 1873.
	        
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