Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a. aus der ersten Kammer die Herren: 
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Amtshauptmann von Egidy in Meißen, 
Oberbürgermeister Pfotenhauer in Dresden. Bürgermeister Löhr in Bautzen. 
b. aus der zweiten Kammer die Herren: 
Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Choren, Kaufmann und Fabrikant Jordan in 
Dresden, 
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz in Rittergutsbesitzer Günther auf Saalhausen, 
Dresden, 
Bürgermeister Haberkorn in Zittau. Stadtrath und Kaufmann Beck in Dresden. 
Die genannten Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Oberbürger— 
meister Pfotenhauer zum Vorstand, den Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz aber 
zum Stellvertreter des Letzteren bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldencasse betreffend, wird Solches und daß die Stelle eines Buchhalters 
bei dieser Casse in Folge Ablebens des zeitherigen Inhabers derselben vom 1. dieses 
Monats an dem bisherigen Cassirer bei der gedachten Casse, 
Friedrich Otmar Dittrich 
übertragen worden ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 11. December 1873. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
v. Brück. 
  
14 7, Verordnung, 
die Heranziehung der Ersatzreservisten erster Klasse zum Klassificationsgeschäft 
betreffend:; 
vom 18. December 1873. 
OIn Uebereinstimmung mit den deshalb unter Modificirung der Festsetzungen in Nr. 6 
von § 25 der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden und die 
Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, vom 5. September 1867
	        
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