Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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MÆ 80. Bekanntmachung, 
die Bewilligung der in den Statuten der Sparcasse zu Schmiedeberg enthaltenen 
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 30. Juni 1874. 
Mit Allerhöchster Genehmigung sind vom Justizministerium den Landgemeinden 
Schmiedeberg, Oberkarsdorf, Hennersdorf, Sadisdorf, Ammelsdorf, Niederpöbel und 
Dönischen für die von denselben in Schmiedeberg errichtete Sparcasse diejenigen Aus- 
nahmen von bestehenden Gesetzen, welche in den nachstehend abgedruckten Bestimmungen 
– der vom Ministerium des Innern bestätigten Statuten der gedachten Sparcasse enthalten 
sind, bewilligt worden. 
Dresden, am 30. Juni 1874. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg. 
Statuten 
der Sparcasse zu Schmiedeberg. 
2c. 2c. 
Legitimation & 7. Die Namen der Directorialmitglieder und ihrer Stellvertreter werden durch 
der Drectorial- das Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts Dippoldiswalda, beziehentlich der künftig 
ihrer Stell= an dessen Stelle tretenden Verwaltungsbehörde veröffentlicht und sind die betreffenden 
vertreter. Personen als solche und für die Functionen, die sie im Directorio bekleiden, dadurch 
für legitimirt zu achten. 
Verkümmerung & 22. Verkümmerung der in die Sparcasse eingelegten Gelder und der darauf 
der Einlagen. fällig gewordenen Zinsen findet nicht statt. Doch kann die Hilfsvollstreckung in die bei 
einem Schuldner sich etwa vorfindenden Einlagebücher nicht gehindert werden. 
 
	        
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