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MÆ 80. Bekanntmachung,
die Bewilligung der in den Statuten der Sparcasse zu Schmiedeberg enthaltenen
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 30. Juni 1874.
Mit Allerhöchster Genehmigung sind vom Justizministerium den Landgemeinden
Schmiedeberg, Oberkarsdorf, Hennersdorf, Sadisdorf, Ammelsdorf, Niederpöbel und
Dönischen für die von denselben in Schmiedeberg errichtete Sparcasse diejenigen Aus-
nahmen von bestehenden Gesetzen, welche in den nachstehend abgedruckten Bestimmungen
– der vom Ministerium des Innern bestätigten Statuten der gedachten Sparcasse enthalten
sind, bewilligt worden.
Dresden, am 30. Juni 1874.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Rosenberg.
Statuten
der Sparcasse zu Schmiedeberg.
2c. 2c.
Legitimation & 7. Die Namen der Directorialmitglieder und ihrer Stellvertreter werden durch
der Drectorial- das Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts Dippoldiswalda, beziehentlich der künftig
ihrer Stell= an dessen Stelle tretenden Verwaltungsbehörde veröffentlicht und sind die betreffenden
vertreter. Personen als solche und für die Functionen, die sie im Directorio bekleiden, dadurch
für legitimirt zu achten.
Verkümmerung & 22. Verkümmerung der in die Sparcasse eingelegten Gelder und der darauf
der Einlagen. fällig gewordenen Zinsen findet nicht statt. Doch kann die Hilfsvollstreckung in die bei
einem Schuldner sich etwa vorfindenden Einlagebücher nicht gehindert werden.