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MÆ 84. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend;
vom 16. Juli 1874.
Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen, die Richtungslinie der Muldenthalbahn
Glauchau-Wurzen betreffend, vom 5. November und 8. December vorigen Jahres
(Seite 548 und 570 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1873) wird von
dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter
Bahn auf der Strecke von Lastau bis Colditz nach Maßgabe der genehmigten Detail-
pläne außer den Fluren dieser beiden, in den obigen Bekanntmachungen bereits auf-
geführten Orte die Flur von
Möseln
noch betroffen wird.
Dresden, am 16. Juli 1874.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz.
Fromm.
85. Verordnung,
die Richtungslinie nachgedachter Zweigbahn der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn
betreffend;
vom 16. Juli 1874.
Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der von Zwönitz nach
Stollberg und Lugau führenden Zweigbahn der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn be—
treffend, vom 2. December vorigen Jahres (Seite 567 fg. des Gesetz= und Verordnungs-
blattes vom Jahre 1873) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt
gemacht, daß von dem Baue gedachter Zweiglinie auf der Strecke Stollberg-Lugau nach
Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von
Stollberg,
Niederwürschnitz,