Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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blattes vom Jahre 1874) hierdurch bekannt gemacht, daß bei der Verlegung des be- 
zeichneten Bahnhofs nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Flur 
Krippen 
und das Staatsforstrevier 
Cunnersdorf 
betroffen werden. . 
Dresden, am 3. August 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
94. Bekanntmachung, 
innenbemerkte Anleihe der Actiengesellschaft „Saxonia, Eisenwerke und 
Eisenbahnbedarf-Fabrif“ zu Radeberg betreffend; 
vom 10. August 1874. 
Des Ministerium des Innern hat der Actiengesellschaft „Saxonia, Eisenwerke und 
Eisenbahnbedarf-Fabrik“ zu Radeberg, welche zu Vergrößerung ihres Anlagecapitals 
eine anderweite Anleihe von 100,000 Thalern unter Verpfändung ihres Grundbesitzes 
für diese, sowie für die frühere Anleihe von gleicher Höhe, aufzunehmen beabsichtigt, 
zu der Ausgabe von auf den Inhaber lautenden fünfprocentigen, bis zum Jahre 1908 
planmäßig auszuloosenden Schuldscheinen, und zwar von 400 dergleichen im Nenn- 
werthe von je 100 Thaler und von 120 dergleichen im Nennwerthe von je 500 Thaler, 
nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuld= und Pfandverschreibung und der Entwürfe 
der Schuldscheine sammt Talons und Coupons die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, 
was unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 1. August 1872 (Seite 394 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Dresden, am 10. August 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
Letzte Absendung: am 20. Angust 1874.
	        
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