Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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MÆ 100. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die erste Kammer der Stände— 
versammlung betreffend; 
vom 20. August 1874. 
Nachdem durch das Ableben des Besitzers des Ritterguts Prietitz, Carl Sahrer von 
Sahr, eine der im § 63 bei Nr. 13 der Verfassungsurkunde und 8 10 des Wahlgesetzes 
vom 3. December 1868 (Seite 1371, Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1868) bezeichneten Stellen der Oberlausitz in der ersten Kammer zur Er- 
ledigung gekommen ist, so haben die Betheiligten eine neue Wahl zu bewirken. Es 
wird daher die Vornahme dieser Wahl unter Bezugnahme auf die an den Landes- 
ältesten deshalb ergehende besondere Verfügung hiermit angeordnet. 
Dresden, am 20. August 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
  
Letzte Absendung: am 28. August 1874. 
1874. 21
	        
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