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1. In Bezug auf die Besorgung der technischen Geschäfte der Brandversicher= Zu § 8 der
ungsanstalt bestehen die aus der Beilage 4 ersichtlichen Inspectionsbezirke. ase.
Einem jeden Bezirke für Gebäudeversicherung steht ein im Fache des Hoch= und 1862.
Landbauwesens und einem jeden Bezirke für die Maschinenversicherung ein im Maschinen-
baufache gebildeter und geprüfter Techniker vor.
Diese technischen Beamten werden von dem Ministerium des Innern auf Vorschlag
der Brandversicherungscommission angestellt, führen das Dienstprädicat:
„Brandversicherungsinspector"
und sind zunächst der Brandversicherungscommission, als deren Dienstbehörde, unter-
geordnet, den Behörden erster Instanz aber coordinirt.
Mit der Function der am Sitze einer der vier Kreishauptmannschaften angestellten
Brandversicherungsinspectoren ist das Dienstprädicat:
„Oberinspector"
verbunden.
Dagegen werden Absatz 1, 2 und 3 des § 8 aufgehoben.
#6#2. Die 8§ 12, 13 und 14 sind aufgehoben. Zu 8§ 12, 13
und 14 der
Ausf.-Verord.
vom 23. August
1862.
3. Im § 15 sub ! kommen die Worte: Zu § 15 der
„die Mitglieder der Ortsobrigkeiten“ Aef-Verord
und desgleichen sub ll die Bestimmung vom 23 ugust
unter à
in Wegfall.
&S 4. An Stelle des zweiten Absatzes im § 16 der Ausführungsverordnung vom Zu § 16 der
23. August 1862 und zur Vervollständigung der Vorschrift § 6, Absatz 1 der Verord= Ausf-Verord.
nung vom 7. März 1870 wird Folgendes bestimmt: ke
„Bei mündlicher Anmeldung ist der Eintrag in das Anmelderegister von der Verord.
„ Z « vom 7. März
dem Antragsteller mit zu unterzeichnen. 1870.
85. Die Anmeldung versicherungsfähiger Geräthschaften und Maschinen ist nur Zu § 17 der
in schriftlicher Form und unter Anwendung des der Verordnung vom 8. December 1868 Ausf-Verord.
sub A beigefügten, in doppelten Exemplaren einzureichenden Formulars zulässig. zue
Was dem entgegen § 17 der Ausführungsverordnung vom 23. August 1862 und §1 und § 5
.. . . . der Verord.
8 1, alin. 1, sowie 8 5 der Verordnung vom 8. December 1868 bestimmt worden, vom . Deren-
tritt außer Wirksamkeit. ber 1868.
1874. 26