Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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Schema 4. 
Religion Aufnahme des 
N Nach— Name, Stand und 
ame is er— 
Laufende Zeit und Ort weis er Aufenthaltsort der Eltern. 8 Tag Tag 
des folgter — der des 
Nr. . der Geburt. Zm a bez. der Mutter oder der 
Kindes. pf- Anmeld= Eintritts 
ung. Pfleger. ung. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8 9. 10. 
Bemerkunger 
1. Zu Rubrik 8 und 20. Der Grund der Aufnahme eines Kindes, welches in einem anderen, als in dem 
genau anzugeben. 
2. In Rubrik 13 ist einzutragen, ob das Kind den bisherigen Unterricht in einer einfachen, mittleren oder höheren 
überhaupt noch nicht unterrichtet worden, so sind die Rubriken 11, 12, 13 durch einen auszufüllen. 
3. Die lateinischen Buchstaben e und u in Rubrik 18 und 19 bedeuten „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“ 
4. In Rubrik 20 sind bei Schülern, welche aus anderen Schulen eintreten, auch die in deren beigebrachtem 
 
	        
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