Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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15. October 1874 ergangenen Ladungen oder sonstigen Erlassen angedroht worden sind, 
oder welche unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. 
Dresden, den 21. September 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Pursch. 
  
. 131. Bekanntmachung, 
die Verfassungsverhältnisse der Städte betreffend; 
vom 22. September 1874. 
Mie Beziehung auf § 8 der Verordnung vom 20. August 1874, die Ausführung des 
Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 
1873 (Seite 115 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) und der da- 
mit zusammenhängenden Gesetze betreffend, wird andurch das Verzeichniß 
unter A derjenigen Städte, in welchen die Revidirte Städteordnung vom 24. April 
1873 eingeführt ist 
und 
unter B derjenigen Städte, welche ihre Verfassung nach der Städteordnung für 
mittlere und kleine Städte vom 24. April 1873 ordnen, 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 22. September 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
A. 
Verzeichniß derjenigen Städte, in welchen die Revidirte Städteordnung vom 24. 
April 1873 eingeführt ist: 
Dresden, 
Leipzig, 
Chemnitz; 
1874. 52
	        
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