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und
Wallbach
dem Gerichtsamte Leisnig, und
c.
Töpeln mit Vorwerk Pischwitz
dem Gerichtsamte Döbeln zugetheilt.
3. In sämmtlichen, bei dem Gerichtsamte Hartha anhängigen oder noch anhängig
werdenden Rechtssachen, welche am 31. October 1874 noch nicht beendigt sind, haben
die Betheiligten von dieser Zeit an Dasjenige, was ihnen beim Gerichtsamte Hartha
zu thun obgelegen, bei derjenigen Behörde, vor welche diese Sachen nach der gegen—
wärtigen Verordnung gehören, künftighin zu verrichten, daselbst auch die von dem Ge—
richtsamte Hartha etwa anberaumten Termine abzuwarten und angefangene Verfahren
fortzustellen und zu beendigen, und zwar Alles zur Vermeidung derjenigen Nachtheile,
welche ihnen in den ergangenen Ladungen oder sonstigen Erlassen des Gerichtsamts
Hartha angedroht worden sind, oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten.
Dresden, den 25. September 1874.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Manitius.
K& 134. Bekanntmachung,
die Jollregieeinrichtungen auf der Eisenbahnstrecke Außig-Tetschen-Mittelgrund
betreffend;
vom 1. October 1874.
Auf dem Bahnhofe der k. und k. privil. Oesterreichischen Nordwestbahn zu Tetschen
sind nach erfolgter Vollendung der zum Anschlusse an die Sächsische Staatsbahn erbauten
Eisenbahnstrecke Außig-Tetschen-Mittelgrund zur Abfertigung des auf dieser Linie
sich bewegenden Personen- und Güterverkehrs von Sächsischer und Oesterreichischer Seite
Zollstellen errichtet worden, die mit dem Tage der Betriebseröffnung auf der vorge—
dachten Eisenbahnstrecke in Thätigkeit treten werden.
Die Sächsische Zollabfertigungsstelle wird als Nebenzollamt IJ. Classe mit unbe—
schränkten Hebe- und Abfertigungs-Befugnissen, insbesondere auch mit Begleitschein—
und Begleitzettel-Befugnissen unter der Bezeichnung: „Königlich Sächsisches Nebenzoll—