Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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und 
Wallbach 
dem Gerichtsamte Leisnig, und 
c. 
Töpeln mit Vorwerk Pischwitz 
dem Gerichtsamte Döbeln zugetheilt. 
3. In sämmtlichen, bei dem Gerichtsamte Hartha anhängigen oder noch anhängig 
werdenden Rechtssachen, welche am 31. October 1874 noch nicht beendigt sind, haben 
die Betheiligten von dieser Zeit an Dasjenige, was ihnen beim Gerichtsamte Hartha 
zu thun obgelegen, bei derjenigen Behörde, vor welche diese Sachen nach der gegen— 
wärtigen Verordnung gehören, künftighin zu verrichten, daselbst auch die von dem Ge— 
richtsamte Hartha etwa anberaumten Termine abzuwarten und angefangene Verfahren 
fortzustellen und zu beendigen, und zwar Alles zur Vermeidung derjenigen Nachtheile, 
welche ihnen in den ergangenen Ladungen oder sonstigen Erlassen des Gerichtsamts 
Hartha angedroht worden sind, oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. 
Dresden, den 25. September 1874. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Manitius. 
  
K& 134. Bekanntmachung, 
die Jollregieeinrichtungen auf der Eisenbahnstrecke Außig-Tetschen-Mittelgrund 
betreffend; 
vom 1. October 1874. 
Auf dem Bahnhofe der k. und k. privil. Oesterreichischen Nordwestbahn zu Tetschen 
sind nach erfolgter Vollendung der zum Anschlusse an die Sächsische Staatsbahn erbauten 
Eisenbahnstrecke Außig-Tetschen-Mittelgrund zur Abfertigung des auf dieser Linie 
sich bewegenden Personen- und Güterverkehrs von Sächsischer und Oesterreichischer Seite 
Zollstellen errichtet worden, die mit dem Tage der Betriebseröffnung auf der vorge— 
dachten Eisenbahnstrecke in Thätigkeit treten werden. 
Die Sächsische Zollabfertigungsstelle wird als Nebenzollamt IJ. Classe mit unbe— 
schränkten Hebe- und Abfertigungs-Befugnissen, insbesondere auch mit Begleitschein— 
und Begleitzettel-Befugnissen unter der Bezeichnung: „Königlich Sächsisches Nebenzoll—
	        
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