Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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und des Verkaufs der Fische während der letzteren in der Ausführungsverordnung vom 
16. October 1868 getroffenen Bestimmungen einer Revision zu unterwerfen, wird, 
beziehentlich auf Grund vorgängigen Gehörs des Landesculturraths, entsprochen werden. 
6. Das Gesetz, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 
betreffend, sowie die revidirte Landtagsordnung werden demnächst publicirt werden. 
7. Den von den getreuen Ständen zu Pos. 66, a des Ausgabebudgets in der Beilage 
zur Ständischen Schrift vom 13. Juni dieses Jahres unter D gestellten Anträgen wegen 
Regulirung der Ephoralbezirke und auf Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung der 
finanziellen Lage der Geistlichen wird entsprochen werden. 
8. Das Gesetz, die Uebertragung der Verpflichtung zu Unterstützung bedürftiger 
Familien von zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Ersatzreserve und 
Landwehr auf die Bezirksverbände betreffend, wird mit den von den getreuen Ständen 
besage der Schrift vom 12. Juni dieses Jahres beschlossenen Abänderungen zur Publi- 
cation gelangen. 
9. Das Einkommensteuergesetz und das Gesetz, weitere Abänderungen bei der Ge- 
werbe= und Personalsteuer betreffend, werden, den von beiden Kammern übereinstimmend 
gefaßten Beschlüssen gemäß, publicirt werden. 
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten 
II. Beschwerden und Petitionen 
anlangt, so ist 
1. der Petition des Gerichtsamtsexpedienten Ehrhardt in Löbau um Erhöhung der 
den Gerichtsamtsexpedienten und Protokollanten bei auswärtigen Expeditionen zu ge- 
währenden Auslösungssätze durch Verordnung vom 8. März 1874 entsprochen worden. 
2. Der in der Ständischen Schrift vom 28. Januar dieses Jahres Unserer Re- 
gierung ertheilten Ermächtigung entsprechend, wird eine die Regulirung der Steuern 
und Abgaben bei Dismembrationen von Grundstücken betreffende Verordnung demnächst 
zur Publication gelangen, 
3. soll dem Ständischen Antrage gemäß der von dem Abgeordneten Seiler wegen 
Bestimmung fester, einheitlicher Sätze für die Behändigungen und Bestellungen gericht- 
licher Ausfertigungen gestellte Antrag in Erwägung gezogen werden. 
4. Dem Antrage in der Ständischen Schrift vom 16. Januar dieses Jahres ent- 
sprechend, werden die Petitionen Gruners und Genossen, sowie Hartmanns und Mäntlers 
zu Lößnitz wegen Errichtung einer Haltestelle mit Güterbeförderung bei Niederlößnitz 
in Erwägung gezogen werden. 
5. Auf die Ständische Schrift vom 12. Februar dieses Jahres ist die Petition des 
allgemeinen Hausbesitzervereins zu Dresden um Abwendung der Ausführung des Pro-
	        
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