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Linzel-Censuren.
Freie Arbeiten:
Clausur " Arbeiten „
Mündliche Prüfung :
Technise ch e Fertigkeit:
Lehrprobe :
Lehrgabe
Lehrfertigkeit
NB. Dieses Schema erleidet je nach dem Fache, für welches dasselbe auszustellen ist, die bezüglichen Ver-
änderungen, nur die Rubrik Freie Arbeiten kehrt mit ihren Unterabtheilungen bei allen Fachlehrerprüfungen
bezüglich des deutschen Aufsatzes wieder. Für die fremdsprachlichen Prüfungen treten bei ihr zwei, be-
ziehentlich drei Abtheilungen auf, nämlich: deutscher und französischer, beziehentlich deutscher, französischer und
englischer Aufsatz, von welchen jede die Unterabtheilungen: „Inhalt, Styl, grammatische Sicherheit," diejenige
für den französischen und englischen Aufsatz auch die Unterabtheilung: „Rechtschreibung“ erhält.
Die Censur über die Clausur-Arbeiten ist zwar nach verschiedenen Gesichtspuncten [z. B. „sprachliche
Gewandtheit,“ „grammatische und orthographische Sicherheit“ bez. der fremden Sprachen, oder „Inhalt"“
und „Form“ bez. der künstlerischen und technischen Fächer (§ 33,2, 6), oder „Sicherheit in Beherrschung
der Regeln der Kunst,“ „Grad der Gewandtheit in der Ausführung“ 2c. bez. der musikalischen Arbeit, der
Zeichen= und Schriftproben, festzustellen, aber als einheitlich zusammengefaßtes Urtheil mit einer Note zu
ertheilen, jedoch unter nebengestellter ausführlicher Angabe der hervorragenden oder untermäßigen Leistungen,
welche die Höhe der ertheilten Censur begründen.