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AMÆ 10. Befkanntmachung,
die Bewilligung einer von der Stadtgemeinde Adorf für die von derselben errichtete
Sparcasse erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 5. Februar 1874.
Mit Genehmi S jestä önigs i Justizministeri ,
gung Sr. Majestät des Königs ist vom Justizministerium der Stadt—
gemeinde Adorf für die von derselben errichtete Sparcasse die in der nachstehend abge—
— druckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs dieser
Sparcasse enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden.
Dresden, am 5. Februar 1874.
Ministerium der Justiz.
Für den Minister:
Pernitzsch.
Rosenberg.
Regulativ
für die Sparcasse in der Stadt Adorf.
Lc. 2c.
*15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Ein-
lage= und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung nicht unterworfen, jedoch mag
dadurch die Hilfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage-
und Quittungsbücher keineswegs ausgeschlossen sein.
& 11. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn“
betreffend;
vom 12. Februar 1874.
Des Ministerium des Innern hat der unter der Firma: „Freiberger Papierfabrik zu
Weißenborn“ bestehenden Actiengesellschaft, welche zur Vergrößerung und Vollendung
ihrer Anlagen eine Anleihe von 150,000 Thalern unter Verpfändung ihres Grund-
besitzes in Weißenborn und Berthelsdorf aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von