Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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AMÆ 10. Befkanntmachung, 
die Bewilligung einer von der Stadtgemeinde Adorf für die von derselben errichtete 
Sparcasse erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 5. Februar 1874. 
Mit Genehmi S jestä önigs i Justizministeri , 
gung Sr. Majestät des Königs ist vom Justizministerium der Stadt— 
gemeinde Adorf für die von derselben errichtete Sparcasse die in der nachstehend abge— 
— druckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs dieser 
Sparcasse enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 5. Februar 1874. 
Ministerium der Justiz. 
Für den Minister: 
Pernitzsch. 
Rosenberg. 
Regulativ 
für die Sparcasse in der Stadt Adorf. 
Lc. 2c. 
*15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Ein- 
lage= und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung nicht unterworfen, jedoch mag 
dadurch die Hilfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage- 
und Quittungsbücher keineswegs ausgeschlossen sein. 
& 11. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn“ 
betreffend; 
vom 12. Februar 1874. 
  
Des Ministerium des Innern hat der unter der Firma: „Freiberger Papierfabrik zu 
Weißenborn“ bestehenden Actiengesellschaft, welche zur Vergrößerung und Vollendung 
ihrer Anlagen eine Anleihe von 150,000 Thalern unter Verpfändung ihres Grund- 
besitzes in Weißenborn und Berthelsdorf aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von
	        
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