Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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MÆ 151. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf den Staatseisenbahnstrecken von Plauen nach 
Oelsnitz und von Ebersbach nach Seifhennersdorf betreffend; 
vom 22. October 1874. 
Nechdem der Bau der Staatseisenbahnstrecken 
1. Plauen-Oelsnitz 
und 
2. Ebersbach-Seifhennersdorf 
soweit vollendet ist, daß diese Strecken dem Betriebe übergeben werden können, so hat 
das Finanz-Ministerium beschlossen, dieselben am 
1. November dieses Jahres 
für den allgemeinen Verkehr eröffnen zu lassen. 
An diesen Linien befinden sich 
zu 1 zwischen Plauen und Oelsnitz die Haltestelle für Personenverkehr Neun- 
dorf, die Station Weischlitz und die Haltestelle für Personen= und Güterverkehr Pirk; 
zu 2 zwischen Ebersbach und Seifhennersdorf die Station Alt= und Neu- 
gersdorf, sowie die Güterstationen Eibau und Leutersdorf. 
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisen- 
bahnen, welche die betreffenden Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der 
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Strecken bis auf Weiteres noch den für den 
Bau derselben bestellten Commissaren und zwar für die Strecke unter 1 dem Finanzrath 
Opelt zu Dresden und für die Strecke unter 2 dem Directionsrath Schreiner zu Löbau. 
Dresden, am 22. October 187 1. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
  
  
Berichtigung. 
In §5, Zeile 3 der Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter 
betreffend, vom 18. September 1874 (Seite 323 des Gesetz= und Verordnungsblattes) sind zwischen 
den Worten „geht“ und „ebenfalls“ die Worte einzuschalten: 
„für die mittleren und kleinen Städte und das platte Land."“ 
  
Letzte Absendung: am 30. October 1874.
	        
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