Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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ausgewählt*) als: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Sind : Taxe d : 
sabgenommen re der abgenommenen Pferde: 
Off- . s 
zigi lVor-Stau- . 1. 2.13. Durchs chnittsbetrag Bemerkungen. 
und Dienst der-- gen- Für welchen in vollen Thalern. 
zeam— J . 
ten- Pferde. Trupp enth eil. Taxator. in in Wort 
.. M orten. 
Reitpferde. Zugpferde. Thlr. Thlr.)Thlr. Zahlen. 
l 
1. Beträge von einem halben 
Thaler und darüber wer— 
den für einen vollen Thaler 
gerechnet. Summen unter 
einem halben Thaler blei— 
ben aber außer Ansatz. 
% 2. Reservepferde sind nicht in 
das Nationale der ab- 
genommenen Mobilmach- 
ungspferde aufzunehmen, 
sondern in besonderen Na- 
tionalen zu verzeichnen. 
bgenommen“ zu gebrauchen. 
4% (Vormusterungs- 
Die sterungs- Commisston. 
Abnahme-- 
N. J.
	        
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