Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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Geseh- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
20. Stück vom Jahre 1874. 
133. Vekunntmachung 
den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Nossen 
über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda unter dem 26. August 1874 abge- 
schlossenen Vertrag betreffend; 
vom 7. October 1874. 
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung 
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elster- 
werda unter dem 26. August 1874 ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird der- 
selbe nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Ratification in der Anlage O hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 7. October 1874. 
  
  
  
  
1 
—— 
  
  
Minifterien der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. 
□ 
Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der Deutsche Kaiser, 
König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den 
beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Zwecke einer hierüber zu treffen- 
den Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Regierungsrath Rudolf von Charpentier, 
1874. 65
	        
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