Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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Es wird Solches für die Behörden und alle Diejenigen, welche es angeht, hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 14. November 1874. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
Berichtigungen. 
Im vorletzten Satze der auf Seite 353 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 
abgedruckten Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. October 1874, die Bezirksthierärzte 
betreffend, muß es statt „Gruna“ heißen: „Zschertnitz." 
In § 4 der durch Bekanntmachung vom 8. October 1874 veröffentlichten Prüfungsordnung für 
Lehrer und Lehrerinnen muß es Seite 356, Zeile 9 von unten anstatt „Absatz 4" heißen: „Absatz 3.“ 
  
Letzte Absendung: am 25. November 1874.
	        
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