Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

  
fur das Konineich Sachsen. 
21. Stück vom Jahre 1874. 
  
  
  
  
  
& 164. Deecret 
wegen Concessionirung der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft 
zum Betriebe der Bahnstrecke von der Sächsisch-Preußischen Landesgrenze bei 
Schkeuditz bis Leipzig; 
vom 22. October 1874. 
WIR, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2pc. 
thun hiermit kund, daß Wir der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesell- 
schaft, nachdem dieselbe von der Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie die der Letzteren 
gehörige Eisenbahnstrecke zwischen der Sächsisch-Preußischen Landesgrenze bei Schkeuditz 
und Leipzig käuflich erworben hat, zum selbstständigen Betriebe dieser Bahnstrecke die 
erforderliche Concession unter den aus der Anfuge sub O ersichtlichen Bedingungen 
ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu dessen Beurkundung 
gegenwärtiges 
Concessionsdeeret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei- 
setzen lassen. 
Dresden, am 22. October 1874. 
Albert. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
1874. 69 
 
	        
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