Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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von dem Königlichen Kriegszahlamte an den unterzeichneten Stadtrath (Stadtgemeinde- 
rath, Gemeinderath, die unterzeichnete Servisdeputation) richtig ausgezahlt worden, 
worüber hiermit quittirt wird. 
N, am x Februar 1875. 
Der Stadtrath (Stadtgemeinderath, Gemeinderath, 
die Servisdeputation) daselbst. 
170. Bekanntmachung, 
den Transport nachgedachter Dampfeulturapparate betreffend; 
vom 1. December 1874. 
Nachdem dem hiesigen Kaufmann 
Karl Georg Hornemann 
für seine aus zwei Locomotiven mit angehängtem Pflug, Cultivator und Egge bestehen- 
den Dampfculturapparate die Erlaubniß zu Benutzung der öffentlichen Fahrwege in der 
aus der Verordnung vom 26. September 1873 (Seite 525 fg. des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes vom Jahre 1873) und deren Beilage unter O zu entnehmenden Maße 
ertheilt worden ist, so wird Solches hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am 1. December 1874. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Frhr. v. Friesen. Für den Minister: 
Schmaltz. 
  
  
Fromm. 
  
171. Verordnung, 
die Einführung neuer Stempelmarken betreffend; 
vom 2. December 1874. 
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Einführung der Reichsmarkrechnung wird wegen 
künftiger Einrichtung der Stempelwerthzeichen, sowie wegen deren Verwendung hiermit 
Folgendes verordnet: 
S 1. Anstatt der seitherigen Stempelmarken und zum Ersatze des Stempelpapiers, 
dessen Verwendung für die Zukunft überhaupt nicht mehr gestattet ist, werden vom An-
	        
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