Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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& 182. Bekanntmachung, 
eine anderweite Anleihe der Actiengesellschaft „Vereinigte Bautzner Papierfabriken 
zu Bautzen“ betreffend; 
vom 24. December 1874. 
De- Ministerium des Innern hat der Actiengesellschaft „Vereinigte Bautzner Papier= 
fabriken zu Bautzen“ behufs der Aufnahme einer anderweiten Anleihe von 250,000 Thlr. 
zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden 
und längstens bis zum Jahre 1912 auszuloosenden Schuldscheinen im Nennwerthe von 
je 100 Thlr. sammt Talons und Coupons nach Maßgabe der vorgelegten General- 
schuldverschreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 24. December 1874. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
** 183. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Radeberg betreffend; 
vom 29. December 1874. 
Nachdem zu der von dem Stadtrathe zu Radeberg, unter Zustimmung der dasigen 
Gemeindevertreter, beschlossenen anderweiten Anleihe von 
180,000 Mark Reichswährung, 
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens in jährlichen Raten aus— 
zuloosenden, inmittelst mit 41 vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maß- 
gabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schaldscheine nebst Zinsleisten und Zins- 
scheinen die Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches für die Behörden und 
alle Diejenigen, welche es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 29. December 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg.
	        
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