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85.
I. Mehr als fünf Packete dürfen nicht zu einer Begleitadresse gehören. Auch ist Mehrere
es nicht zulässig, Packete mit Werthangabe und solche ohne Werthangabe mittelst einer ezu ne
Begleitadresse zu versenden. l ·
11.GehörenmehrerePacketemitWerthangabezueinerBegleitadresse,somuß
auf derselben der Werth eines jeden Packets besonders angegeben sein.
86.
I. Die Aufschrift eines Packets muß die wesentlichen Angaben der Begleitadresse Aufschrift der
enthalten, so daß nöthigenfalls das Packet auch ohne die Begleitadresse bestellt wer-= Packtte.
den kann.
I. Die Aufschrift eines Packets muß in haltbarer Weise unmittelbar auf der Um-
hüllung angebracht werden. Ist dies nicht ausführbar, so ist die Aufschrift auf einem
der ganzen Fläche nach aufgeklebten oder sonst unlösbar darauf befestigten Papier 2c.
anzubringen, oder es sind haltbar befestigte Fahnen von Pappe, Pergamentpapier, Holz
oder sonstigem festem Stoffe zu benutzen.
87.
1. Wenn der Werth einer Sendung angegeben werden soll, so muß derselbe bei Werthangabe.
Briefen auf der Adresse, und bei anderen Sendungen sowohl auf der Begleitadresse, als
auf dem zugehörigen Packete ersichtlich gemacht werden.
#u. Die Angabe des Werths einer Sendung hat in der Reichsmarkwährung zu
erfolgen. Der angegebene Betrag soll den gemeinen Werth der Sendung nicht übersteigen.
#. Bei der Versendung von kurshabenden Papieren ist der Kurswerth, welchen
dieselben zur Zeit der Einlieferung haben, bei der Versendung von hypothekarischen
Papieren, Wechseln und ähnlichen Documenten derjenige Betrag anzugeben, welcher
voraussichtlich zu verwenden sein würde, um eine neue rechtsgiltige Ausfertigung des
Documents zu erlangen, oder um die Hindernisse zu beseitigen, welche sich der Einzieh-
ung der Forderung entgegenstellen würden, wenn das Document verloren ginge. Ist
aus der Werthangabe zu ersehen, daß dieselbe den vorstehenden Regeln nicht entspricht,
so kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Ist letzteres aber auch
nicht geschehen, so darf dennoch aus einer irrthümlich zu hohen Werthangabe ein Anspruch
auf Erstattung des entsprechenden Theiles der Versicherungsgebühr nicht hergeleitet
werden.
IV. Entnahme von Postvorschuß gilt nicht als Werthangabe. Vorschußsendungen
werden daher nur dann als Werthsendungen behandelt, wenn neben der Angabe des
Vorschusses auf der Sendung ausdrücklich ein Werth angegeben ist.