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& 42. Decret
wegen Bestätigung der Statuten der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogel-
stiftung“ des Königlichen Gymnasiums zu Chemnitz;
vom 21. April 1874.
Nochdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 18
der Statuten der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogelstiftung“ des Königlichen
Gymnasiums zu Chemnitz enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst
geruht haben, so hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts diesen
Statuten die erbetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Deeret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts
ausgefertigt worden.
Dresden, am 21. April 1874.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. v. Gerber.,.
Hausmann.
Statuten
der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogelstiftung“ des Königlichen
Gymnagsiums zu Chemnitz
2c. cc.
§ 18. Unerhobene Pensionen fallen nach einem Ishre dem Stammcapital zu.
2c. 2c.
V. Von der Verwaltung.
Lc. 2c.
620. Die Theilhaber wählen jedes Jahr aus ihrer Mitte einen Beamten, welcher
die Geschäfte zu führen hat.
2c. 2c.