Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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& 42. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogel- 
stiftung“ des Königlichen Gymnasiums zu Chemnitz; 
vom 21. April 1874. 
Nochdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 18 
der Statuten der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogelstiftung“ des Königlichen 
Gymnasiums zu Chemnitz enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst 
geruht haben, so hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts diesen 
Statuten die erbetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen 
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts 
ausgefertigt worden. 
Dresden, am 21. April 1874. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. v. Gerber.,. 
  
Hausmann. 
Statuten 
der Lehrer-Wittwen= und Waisencasse „Vogelstiftung“ des Königlichen 
Gymnagsiums zu Chemnitz 
2c. cc. 
§ 18. Unerhobene Pensionen fallen nach einem Ishre dem Stammcapital zu. 
2c. 2c. 
V. Von der Verwaltung. 
Lc. 2c. 
620. Die Theilhaber wählen jedes Jahr aus ihrer Mitte einen Beamten, welcher 
die Geschäfte zu führen hat. 
2c. 2c.
	        
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