Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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12. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Bayrisch Brauhaus“ hier betreffend; 
vom 6. Februar 1875. 
D.- Ministerium des Innern hat der unter der Firma „Bayrisch Brauhaus"“ hier 
bestehenden Actiengesellschaft, welche eine Prioritätsanleihe von 250,000 Thalern oder 
750,000 Mark unter Verpfändung ihres Grundbesitzes aufzunehmen beabsichtigt, zu 
Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden 
Schuldscheinen zum Nennwerthe von je 100 Thaler oder 300 Mark sammt Talons und 
Coupons nach Maßgabe der vorgelegten General-Schuldverschreibung nebst Anleiheplan 
die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Dresden, am 6. Februar 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
. 13. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in der Sparkassen-Ordnung von Alt-Gersdorf enthaltenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 10. Februar 1875. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justiz-Ministerium der Gemeinde Alt-Gers- 
dorf für die von derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abgedruckten Be- 
— stimmung der bezüglichen Sparkassen-Ordnung enthaltene Ausnahme von bestehenden 
Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 10. Februar 1875. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg.
	        
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