Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
5. Stück vom Jahre 1875. 
  
  
  
  
  
& 20. Verordnung, 
die Publication und Ausführung des neuen Bahnpolizei-Reglements und der Signal- 
ordnung für die Eisenbahnen Deutschlauds betreffend; 
vom 17. März 1875. 
  
  
Nachdem von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ein an Stelle des bisherigen 
tretendes neues 
Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands 
und gleichzeitig eine 
Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands 
mit der Bestimmung, daß beide mit dem 1. April dieses Jahres in Kraft treten 
sollen, aufgestellt worden sind, so werden dieselben nachstehend für das Königreich 
Sachsen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Zugleich wird zu deren Ausführung, unter Aufhebung der Verordnung vom 
17. April 1872 (Seite 179 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872), 
Folgendes angeordnet: 
1. Neben den Bestimmungen in §§ 8 bis 11 ist auch den Vorschriften der Ver-- Zu 668— 11 
ordnung, die polizeiliche Beaussichtigung der Dampfkessel betreffend, vom 6. Juli 1871 des Reg- 
(Seite 143 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) insoweit nachzugehen, « 
als sie auf Kessel in Eisenbahnlocomotiven überhaupt anwendbar sind. 
2. Wenn bisher an einzelnen Orten die Ueberwachung der Ordnung auf den für Zu § 55 des 
die Wagen bestimmten Vorplätzen der Bahnhöfe, soweit es sich um den Verkehr der Reglements. 
Reisenden und ihres Gepäcks handelte, durch die ortspolizeilichen Organe gehand- 
habt worden ist, so hat es hierbei auch fernerhin zu bewenden. Es ist auch die künftige 
Einführung einer solchen Einrichtung an Orten, wo sie bisher nicht bestanden hat, nicht 
ausgeschlossen. 
1875. 26
	        
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