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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1875.
& 20. Verordnung,
die Publication und Ausführung des neuen Bahnpolizei-Reglements und der Signal-
ordnung für die Eisenbahnen Deutschlauds betreffend;
vom 17. März 1875.
Nachdem von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ein an Stelle des bisherigen
tretendes neues
Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands
und gleichzeitig eine
Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands
mit der Bestimmung, daß beide mit dem 1. April dieses Jahres in Kraft treten
sollen, aufgestellt worden sind, so werden dieselben nachstehend für das Königreich
Sachsen zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Zugleich wird zu deren Ausführung, unter Aufhebung der Verordnung vom
17. April 1872 (Seite 179 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872),
Folgendes angeordnet:
1. Neben den Bestimmungen in §§ 8 bis 11 ist auch den Vorschriften der Ver-- Zu 668— 11
ordnung, die polizeiliche Beaussichtigung der Dampfkessel betreffend, vom 6. Juli 1871 des Reg-
(Seite 143 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) insoweit nachzugehen, «
als sie auf Kessel in Eisenbahnlocomotiven überhaupt anwendbar sind.
2. Wenn bisher an einzelnen Orten die Ueberwachung der Ordnung auf den für Zu § 55 des
die Wagen bestimmten Vorplätzen der Bahnhöfe, soweit es sich um den Verkehr der Reglements.
Reisenden und ihres Gepäcks handelte, durch die ortspolizeilichen Organe gehand-
habt worden ist, so hat es hierbei auch fernerhin zu bewenden. Es ist auch die künftige
Einführung einer solchen Einrichtung an Orten, wo sie bisher nicht bestanden hat, nicht
ausgeschlossen.
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