Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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—.— — — 
II. Signale auf und vor den Bahnhöfen. 
a) Die akustischen Signale mit der Stationsglocke. 
Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch Erlaubniß 
zum Einsteigen. 
  
Einsteigen. 
Abfahrt. 
Einfahrt ist gesperrt. 2M 
Einfahrt ist frei. 
  
— — 
S 
— 
F 
  
  
Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag. 
Zwei markirte Schläge. 
Drei markirte Schläge. 
b) Die optischen Signale am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen sind folgende: 
bei Tage: 
Der Telegraphenarm muß 
nach rechts wagerecht gestellt 
sein. 
Der Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben ge— 
richtet sein (unter einem 
Winkel von etwa 450). 
  
bei Dunkelheit: 
—— Die Signallaterne am 
1—— Telegraphenmaste zeigt nach 
Außen rothes Licht und 
nach Innen (dem Bahnhof 
5 zugekehrt) grünes Accht. 
  
  
Die Signallaterne am 
D 
* Telegraphenmaste zeigt nach 
Außen grünes sLicht und 
nach Innen (dem Bahnhof 
zugekehrt) weißes Licht. 
· 
. 
  
  
— — 
In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem Bahnhofs-Abschlußtelegraphen ist auf Erfordern der 
Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. 
Dasselbe soll 
aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt“, 
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und bei Dunkelheit die in derselben befindliche Laterne mit 
grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt, während bei dem Signal am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen 
„Einfahrt ist frei“ 
die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die Laterne weißes Licht zeigt. 
c) Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt gegeben: 
Ein zur Ein= oder Durch- 
fahrt zugelassener Zug 
soll halten. 
Der Zug darf einfahren. 
  
  
bei Tage: 
Rechtsseitiger Telegraphen= 
arm des Perrontelegraphen 
wagerecht gestellt. 
Rechtsseitiger Telegraphen- 
arm des Perrontelegraphen 
schräg nach oben gerichtet 
(unter einem Winkel von 
etwa 450). 
  
bei Dunkelheit: 
Rothes Licht der Sig- 
nallaterne des Perrontele- 
graphen. 
Grünes Licht der Sig- 
nallaterne des Perrontele- 
graphen. 
  
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