Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

– 233 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. Regulirung des Bezuges der Invalidenkompetenzen nach nebenstehenden Geldbetrag. 
Angaben. 
ad 1. Nach nebenstehenden Angaben hat der invalide nn. 
seine Pensions= und Zulagekompetenzen bis ult. 
unverkürzt fortzuempfangen. 
Vom lsten -- ab erhält er: 
a) aus seiner Pension und Dienstzulage zur Erreichung des Doppelbetrages 
derselben (zur Erreichung des gesetzlichen Minimaleinkommens) einen Zuschuß 
von monatliggygyg------.. 
b) die Kriegs-(Verwundungs-) Zulage mit monatlich 
) die Verstümmelungszulage mit monatlich 
Summe monatlich 
Die Kasse zu ist heute mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe ich dieselbe wohl 
verstanden. 
den ten...................................-.....- 
Unterschrift des Empfängers. 
d 2. # Nach nebenstehenden Angaben hat der invalide .. .[DVCI — 
vom Isten ab folgende Invalidenkompetenzen zu empfangen: 
l a) die Kriegs-(Verwundungs-) Zulage mit monatlich 
b) die Verstümmelungszulage mit monatlithgg 
1 Summe maonatlich 
Die ................................ Kasse zu ist heute mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe ich dieselbe wohl 
verstanden. 
Unterschrift des Empfängers. 
  
  
  
ad 3. 
Nach nebenstehender Angabe hat der invalide 
vom 1 sten ab wiederum seine Invaliden-, Pensions- und Zulagekompetenzen 
runverkürzt zu erhalten. 
Die............·............ .........Kassezu ist heute mit Ordre versehen. 
l Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
  
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