Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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kunst. Auf Grund von W. L. Grenser's Lehrbuch im Auftrage des Königlich Sächsischen 
Ministeriums des Innern neu bearbeitet von Dr. Crecé in Leipzig und Dr. Winckel 
in Dresden. Mit 26 Holzschnitten. Verlag von S. Hirzel in Leipzig.“ im Druck 
erschienen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß das unterzeichnete Ministerium beschlossen hat, gedachtes Lehrbuch vom 
1. Juli dieses Jahres an als allgemeines Lehrbuch der Hebammenkunst für das König- 
reich Sachsen einzuführen und zum Leitfaden des Unterrichts in beiden Hebammenschulen 
des Landes dienen zu lassen. 
Dresden, den 15. April 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Körner. 
  
IK 31. Bekanntmachung, 
nachgedachte Dampfculturapparate betreffend; 
vom 16. April 1875. 
Nochdem die in der Bekanntmachung vom 1. December vorigen Jahres (Seite 446 
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) gedachten Dampfeulturapparate 
aus dem Besitze des Kaufmanns Hornemann in den Besitz des Rittergutsbesitzers 
Freiherrn von Magnus auf Drehsa 
übergegangen sind, so ist die dem früheren Besitzer ertheilt gewesene Erlaubniß zu Be- 
nutzung der öffentlichen Fahrwege nach Maßgabe der Verordnung vom 26. September 
1873 (Seite 525 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1873) auf den jetzigen 
Besitzer übertragen worden. 
Dresden, am 16. April 1875. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
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