Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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& 32. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Staatseisenbahnstrecke von Ebersbach 
nach Sohland betreffend; 
vom 19. April 1875. 
Nachdem die westliche Fortsetzung der Südlausitzer Staatseisenbahn auf der Strecke 
Ebersbach-Sohland 
soweit vollendet ist, daß der Betrieb auf derselben beginnen kann, hat das Finanz— 
Ministerium beschlossen, diese Strecke am 
1. Mai dieses Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. · 
An der Bahnstrecke befinden sich außer den genannten Endstationen die Station 
Neusalza-Spremberg und eine Güterstation bei Taubenheim. 
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, 
welche den Fahrplan und die Tarife bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der 
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Strecke bis auf Weiteres noch dem für den 
Bau der Südlausitzer Staatseisenbahn bestellten Commissar, Directionsrath Schreiner 
zu Löbau. 
Dresden, am 19. April 1875. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
  
/ 33. Verordnung, 
die Aufnahmen in die Erziehungsanstalt für blödsinnige Kinder in Hubertusburg 
betreffend; 
vom 21. April 1875. 
Des Ministerium des Innern hat beschlossen, die Bestimmungen der Verordnung, die 
Errichtung einer Erziehungsanstalt für blödsinnige Kinder in Hubertusburg betreffend, 
vom 14. Januar 1852 (Seite 19 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 
1852) und der Verordnung, die Aufnahme von Mädchen in die gedachte Anstalt be-
	        
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