Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

249 — 
& 36. Deecret 
wegen Concessionirung der Nossen-Riesa= Elsterwerdaer Eisenbahn; 
vom 12. April 1875. 
Wäan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. ꝛc. 2. 
thun hiermit kund, daß Wir der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zum Baue 
und Betriebe einer Eisenbahn von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda, 
soweit dieselbe auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche 
Concession unter den aus der Anfuge unter O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den — 
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu Dessen Urkund gegen— 
wärtiges 
Concessionsdecret 
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel 
beisetzen lassen. 
Dresden, am 12. April 1875. 
Albert. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
Concessionsbedingungen 
für die Nossen-Riesa-Elsterwerdaer Eisenbahn. 
&# 1. Der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie wird zum Baue und Betriebe 
der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn 
von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda 
unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen Concession ertheilt. 
337
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.