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& 36. Deecret
wegen Concessionirung der Nossen-Riesa= Elsterwerdaer Eisenbahn;
vom 12. April 1875.
Wäan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
20. ꝛc. 2.
thun hiermit kund, daß Wir der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zum Baue
und Betriebe einer Eisenbahn von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda,
soweit dieselbe auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche
Concession unter den aus der Anfuge unter O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den —
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu Dessen Urkund gegen—
wärtiges
Concessionsdecret
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel
beisetzen lassen.
Dresden, am 12. April 1875.
Albert.
Richard Freiherr von Friesen.
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
Concessionsbedingungen
für die Nossen-Riesa-Elsterwerdaer Eisenbahn.
1. Der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie wird zum Baue und Betriebe
der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn
von Nossen über Lommatzsch und Riesa nach Elsterwerda
unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen Concession ertheilt.
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