— 322 —
MÆ 76. Bekanntmachung,
die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 9 Millionen Mark
betreffend;
vom 14. September 1875.
Das unterzeichnete Finanzministerium hat beschlossen, zu weiterer Deckung der
durch außerordentliche Staatsbedürfnisse entstehenden Ausgaben verzinsliche Schatz-
anweisungen im Gesammtbetrage von Neun Millionen Mark in einer Serie (Ser. V.
der Königlich Sächsischen Schatzanweisungen vom Jahre 1875) und in Abschnitten zu
500,000 Mark auszugeben.
Der Zinsfuß dieser Schatzanweisungen ist auf drei und ein halbes Procent für
das Jahr, die Dauer ihrer Umlaufszeit aber auf neun Monate — vom 1. October
1875 bis 1. Juli 1876 — festgesetzt.
Die Schatzanweisungen werden von dem unterzeichneten Finanzministerium aus-
gefertigt.
Die Begebung, sowie seiner Zeit die Einlösung derselben wird durch die Königlich
Sächsische Finanzhauptkasse in Dresden bewirkt werden.
Dresden, den 14. September 1875.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
v. Brück.
& 77. Verordnung,
das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend;
vom 15. September 1875.
Zur Deckung des Bedarfs für die römisch-katholischen Kirchen zu Dresden (mit Frei-
berg und Meißen), Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Hubertusburg ist in dem laufenden
Jahre eine Anlage zu erheben.
Dieselbe ist von den in die gedachten Kirchen Eingepfarrten nach den durch die
Verordnung vom 12. October 1841 (Seite 232 fg. des Gesetz= und Verordnungs-
blattes vom Jahre 1841) in §§ 7b und c, 8b, 10 und 11, verbunden mit § 4 der
Verordnung vom 14. August dieses Jahres (Seite 313 fg. des Gesetz= und Verord-