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nung arbeitet, hat bei der Volkszählung am 1. December 1875 die „ergänzenden
Fragen zur Aufstellung einer Gewerbestatistik“ auf der Rückseite der seine
Person betreffenden Haushaltungsliste den Verhältnissen seines Betriebs entsprechend
zu beantworten.
Diese Fragen sind auch dann zu beantworten, wenn das betreffende Gewerbe neben
Landwirthschaft betrieben wird.
Verwendet ein Gewerbetreibender bei einem aufzunehmenden Gewerbebetriebe
mehr als fünf Gehilfen, Lehrlinge u. s. w., oder arbeitet er mit Motoren, so ist statt
der Beantwortung der ergänzenden Frage 3 ein besonderer Gewerbefragebogen ent—
sprechend auszufüllen.
83. Zur Aufzeichnung der zu zählenden Personen (8 1, Ziffer 2 und 3) und
Gewerbebetriebe (§ 2, Ziffer 2) dienen drei Formulare:
a) Haushaltungslisten für die An= und Abwesenden mit ergänzenden Fragen zur
Aufstellung einer Gewerbestatistik,
b) Anstaltslisten für die in Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt befindlichen Per-
sonen,
F0) Fragebogen für die Gewerbebetriebe mit mehr als fünf Gehilfen oder mit Mo-
toren.
Von diesen Formularen werden in allen Fällen die Formulare à und b durch die
Zähler in den letzten Tagen des November an die einzelnen Haushaltungen oder be-
ziehungsweise Anstalten zur Ausfüllung vertheilt und in der Zeit vom Mittag des
1. December bis längstens am 2. December wieder abgeholt werden.
Die in jeder Haushaltung oder beziehungsweise Anstalt Anwesenden und die zu ihr
gehörigen vorübergehend Abwesenden werden in die Haushaltungsliste oder beziehungs-
weise Anstaltsliste eingetragen. Was den Gewerbebetrieb betrifft, so enthält der Frage-
bogen diejenigen Fragen, welche betreffs der Gewerbebetriebe mit mehr als fünf Ge-
hilfen oder mit Motoren zu beantworten sind. Die Fragen über den Gewerbebetrieb
mit weniger als fünf Gehilfen und ohne Motoren sind in den auf der Rückseite der
Haushaltungsliste abgedruckten zwei „Fragezetteln“ enthalten. Sollten diese zwei
Fragezettel nicht ausreichen (sei es, daß mehr als zwei selbstständige Gewerbetreibende
in der betreffenden Haushaltung leben oder ein selbstständiger Gewerbetreibender mehr
als zwei vollkommen getrennt bestehende Gewerbe betreibt), so hat der Zähler schon bei
Vertheilung der Haushaltungslisten dem betreffenden Haushaltungsvorstande einen An-
hang zur Haushaltungsliste mit weiteren Fragezetteln für die Gewerbestatistik zur Be-
antwortung vorzulegen und diesen Anhang gleichzeitig mit der dazu gehörigen Haus-
haltungsliste bis längstens am 2. December wieder abzuholen.
Zählungs-
verfahren.