Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Bei der Uebergabe der Mahlschätze: 
„Indem Ihr diese Gaben Euch reichet, sprechet in Eurem Herzen zu einander: 
Was mein ist, das ist Dein.“ 
Auf das Gelübde nun, welches Ihr beiderseits abgelegt habt, lege ich Eure 
Hände in einander und spreche Euch nun auch an dieser Stelle zusammen als 
verordneter Diener der Kirche, im Namen Gottes des Vaters und des 
Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. 
Was Gott zusammenfügt, das soll der Mensch nicht scheiden. 
So knieet nun nieder vor Gottes Angesichte und empfanget den Segen der 
Kirche zu Eurem Bunde in dem Namen des Gottes, in welchem Ihr ihn geschlossen 
habt. 
Der Herr segne und behüte Euch. Der Herr behüte Euch vor Allem Uebel; 
er behüte Eure Seelen. Er behüte Euren Ausgang und Eingang von nun an 
bis in Ewigkeit. Amen. 
 
	        
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