Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

Es sind gewählt worden: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a. aus der ersten Kammer die Herren: 
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Bürgermeister Clauß in Freiberg, 
Oberbürgermeister Pfotenhauer in Handels= und Gewerbekammer-Präsident 
Dresden, Rülke in Dresden, 
Bürgermeister Löhr in Bautzen; Oberschenk von Metzsch auf Reichenbach; 
b. aus der zweiten Kammer die Herren: 
Bürgermeister Haberkorn in Zittau, Kaufmann Penzig aus Meerane, 
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz Rittergutsbesitzer Günther auf Saal- 
in Dresden; hausen. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Oberbürgermeister 
Pfotenhauer zum Vorstand, den Herrn Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz 
aber zum Stellvertreter des Letzteren bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend (Seite 211 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1834), wird Solches und daß in der Person des bei dieser Kasse angestell- 
ten Buchhalters 
Friedrich Otmar Dittrich 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 24. November 1875. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
v. Brück. 
  
Letzte Absendung: am 8. December 1875.
	        
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