Es sind gewählt worden:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
a. aus der ersten Kammer die Herren:
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Bürgermeister Clauß in Freiberg,
Oberbürgermeister Pfotenhauer in Handels= und Gewerbekammer-Präsident
Dresden, Rülke in Dresden,
Bürgermeister Löhr in Bautzen; Oberschenk von Metzsch auf Reichenbach;
b. aus der zweiten Kammer die Herren:
Bürgermeister Haberkorn in Zittau, Kaufmann Penzig aus Meerane,
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz Rittergutsbesitzer Günther auf Saal-
in Dresden; hausen.
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Oberbürgermeister
Pfotenhauer zum Vorstand, den Herrn Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz
aber zum Stellvertreter des Letzteren bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend (Seite 211 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1834), wird Solches und daß in der Person des bei dieser Kasse angestell-
ten Buchhalters
Friedrich Otmar Dittrich
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 24. November 1875.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
v. Brück.
Letzte Absendung: am 8. December 1875.