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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1876.
Inhalt: Bekanntmachung, den Verkehr mit Branntwein nach und aus Luxemburg betr. S. 207. — Bekannt-
machung, die Ausgabe von Zehntengewährscheinen des Erzgebirgischen Zehntenvereins zu Zwickau btr.
S. 208. — Verordnung zu § 15,7 der Kontrol-Ordnung v. 28. Sept. 1875 S. 209. — Verordnung,
die Erweiterung des Bahnhofs Werdau betr. S. 210. — Bekanntmachung des Reglements über die
Benutzung der Deutschen Eisenbahn-Telegraphen S. 211.
25. Bekanntmachung,
den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete
und Luxemburg betreffend;
vom 8. März 1876.
Dei. von dem Reichskanzleramte erlassene Bekanntmachung, den Verkehr mit Brannt-
wein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete und Luxemburg betreffend, vom
22. December 1875, wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 8. März 1876.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Dr. Schaffrath.
Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntwein-
steuergebiete und Luremburg.
Vom 22. Dezember 1875.
Des unter dem 31. Dezember 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem
Großherzogthum Luxemburg bezüglich des Verkehrs mit Branntwein geschlossene Ab-
1876. 28