Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

— 207 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
5. Stück vom Jahre 1876. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, den Verkehr mit Branntwein nach und aus Luxemburg betr. S. 207. — Bekannt- 
machung, die Ausgabe von Zehntengewährscheinen des Erzgebirgischen Zehntenvereins zu Zwickau btr. 
S. 208. — Verordnung zu § 15,7 der Kontrol-Ordnung v. 28. Sept. 1875 S. 209. — Verordnung, 
die Erweiterung des Bahnhofs Werdau betr. S. 210. — Bekanntmachung des Reglements über die 
Benutzung der Deutschen Eisenbahn-Telegraphen S. 211. 
  
25. Bekanntmachung, 
den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete 
und Luxemburg betreffend; 
vom 8. März 1876. 
Dei. von dem Reichskanzleramte erlassene Bekanntmachung, den Verkehr mit Brannt- 
wein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete und Luxemburg betreffend, vom 
22. December 1875, wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 8. März 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Dr. Schaffrath. 
Bekanntmachung, 
betreffend den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntwein- 
steuergebiete und Luremburg. 
Vom 22. Dezember 1875. 
Des unter dem 31. Dezember 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem 
Großherzogthum Luxemburg bezüglich des Verkehrs mit Branntwein geschlossene Ab- 
1876. 28
	        
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