Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1876. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Gesetz, einige Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Civilstaatsdiener betr. 
S. 239. — Verordnung, die Disciplinargerichte betr. S. 250. — Gesetz, die Entschädigung für den 
Wegfall von Gebühren der Geistlichen und Kirchendiener betr. S. 251. — Verordnung, die Abänderung 
von § 4 des Reglements über die Civilversorgung und Civilanstellung der Militärpersonen 2c. vom 13. August 
1870 betr. S. 253. — Verordnung, die Legitimationsscheine zum Gewerbebetriebe im Umherziehen betr. 
S. 253. — Bekanntmachung, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen in dem Regulative über die 
Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt Schneeberg betr. S. 257. — Bekanntmachung, 
die Inventarisirung der Vorrichtungen zur Herstellung von Werken der bildenden Künste, sowie Eintragsrolle 
für letztere betr. S. 257. 
  
& 40. Gesetz, 
einige Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der 
Civilstaatsdiener betreffend; 
vom 3. Juni 1876. 
Wa#, Albert, von GOxTE# Gnaden König von Sachsen 
2c. ꝛc. 2. 
finden einige Abänderungen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Ver- 
hältnisse der Civilstaatsdiener für angemessen und verordnen demgemäß hierdurch, mit 
Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Es werden hierdurch aufgehoben: 
1. von dem Gesetze vom 7. März 1835, die Verhältnisse der Civilstaatsdiener 
betreffend: 
der letzte Satz im ersten Abschnitte des § 9 („Bei ungesuchter Versetzung“): 
§ 13; die Bestimmung im 4. Absatze des § 18 sub b und c; die 88 20 
bis mit 29, 32, 33, soweit dessen Aufhebung nicht bereits durch das Gesetz 
vom 5. März 1874 erfolgt ist, und § 34, sowie die Bestimmung in Nr. 1 
des § 36 und § 40, Absatz 2 und 3; 
1876. 34
	        
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