Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Höchst— 
  
  
  
Mindest— 
Nr. Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen. 
%% 5% 
3. Dismembrationssachen: 
Verfahren mit Einschluß der Dispensationsfälle 2 —|bis20—Bei sehr geringfügigen Ob- 
jecten bleibt auch ferner 
kostenfreies Expediren nach- 
gelassen. 
4.] Gewerbesachen: 
A. Verhandlungen in Bezug auf Gewerbsanlagen 
nach §§ 16 fg. der Reichsgewerbeordnung 
a) Verfahren bis zu Eröffnung der Genehmig- 
.ung oder Versagung, beziehentlich der Ent- 
scheidung über erhobene Widersprüche 5— 100— 
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der 
höheren Entscheidung 3 — 30— 
B. Verhandlungen in Schanksachen ec. nach 8 38 
der Gewerbeordnung 
a) Verfahren bis zu Eröffnung der Genehmig— 
ung oder Versagung 3.— 550— 
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der 
höheren Entscheidung . 2 10— 
C. Verhandlungen in Bezug auf Legitimations- 
schein-Gesuche nach Tit. III der Gewerbe- 
ordnung 
a) Verfahren bis zu Ertheilung des Scheins 
oder Abweisung des Gesuchs 110Der Kostenanfatz der Bür- 
germeister in mittleren und 
kleinen Städten und der 
Gemeindevorstände richtet 
sich nach der Vorschrift in 
§ 3, Abs. 2 der Verord- 
nung, die Legitimations- 
scheine zum Gewerbebe- 
triebe im Umherziehen be- 
treffend, vom 24. Mai 1876 
(Seite 253 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom 
n Jahre 1870). 
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der 
höheren Entscheidung 2 —. 10 — 
D. Verhandlungen in sonstigen Gestattungs-, 
sowie in Untersagungs= oder Zurück- 
nahmefällen, und in anderen gewerblichen 
Angelegenheiten 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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