Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

  
Nr. 
  
  
  
Kostenpflichtige Sache. 
l 
Mindest-Höchst- 
Bemerkungen. 
  
—1 
□O0 
10. 
11. 
12. 
13. 
  
e) Recursverfahren und Verfahren auf Beschwerden 
bis zu Eröffnung der höheren Entscheidung in 
den Fällen a, b, c, d.. 
f sonstige Amtshandlungen in Erpropriationssachen 
Immobiliar-Brandversicherungssachen: 
Reclamationsverfahren nach 8 42 des Gesetzes vom 
23. August 1862*) . . 
Bundesund Staatsangehörigkeits- Sachen: 
a) die der Ertheilung von N zinralsationsurkünden 
vorausgehenden Verhandlungen 
b) die der Ertheilung von Entlassungsurkunden vor- 
ausgehenden Verhandlungen, soweit sie nach 
§ 11 der Ausführungsverordnung vom 24. De- 
cember 1870 kostenfrei zu expediren sind 
Jc) die der Ertheilung von Staatsangehörigkeits- 
bescheinigungen vorausgehenden Erörterungen 
und Verhandlungen 
Zeugnisse, Erlaubnißscheine und andere Beur. 
kundungen, welche unter keine speciellere Rubrik fallen 
Verpflichtungen, soweit dieselben überhaupt kosten- 
pflichtig sein können . 
Straferlaß-, Strafminderungs- und Strafver- 
wandlungs. Sachen: 
Verhandlungen, Verfügungen 2c. 
a) wenn die Verwaltungsbehörde erster Instanz selbst 
auf das Gesuch Entschließung fassen kann 
b) wenn an die Oberbehörde Bericht zu erstatten ist 
#) bei Geldstrafen bis 75 Mark oder Haft- 
strafen bis zu 3 Wochen. - 
6) bei höheren Geld= oder Haftstrafen 
Zahlungsauflagen wegen rückständiger Kosten und 
Strafen 
Zahlungsauflagen wegen rückständiger Stoats= 
Communal= Parochial-Schul= und Armenkassen- 
  
*) Das Citat des Gesetzes wird si 
stand ändern. 
  
  
  
Betrag. 
4 6 4 
1 
3 — bis30—O 
2— 20— 
5— 20— 
l 
Z— — — 
50 2 
— 0 10 
1.— 10— 
50 1— 
1— 2— 
2—. 10— 
0 — 2— 
  
  
  
  
  
ch mit dem Inkrafttreten des in Aussicht stehenden neuen 
  
Werden von der Oberbehörde 
nachträgliche Amtshand- 
lungen angeordnet, so darf 
für die letzteren, abgesehen 
von den baaren Verlägen, 
an Kosten nur so viel liqui- 
dirt werden, als nach Ab- 
zug des vor dem Berichts- 
Gesetzes über diesen Gegen-
	        
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