Nr.
Kostenpflichtige Sache.
l
Mindest-Höchst-
Bemerkungen.
—1
□O0
10.
11.
12.
13.
e) Recursverfahren und Verfahren auf Beschwerden
bis zu Eröffnung der höheren Entscheidung in
den Fällen a, b, c, d..
f sonstige Amtshandlungen in Erpropriationssachen
Immobiliar-Brandversicherungssachen:
Reclamationsverfahren nach 8 42 des Gesetzes vom
23. August 1862*) . .
Bundesund Staatsangehörigkeits- Sachen:
a) die der Ertheilung von N zinralsationsurkünden
vorausgehenden Verhandlungen
b) die der Ertheilung von Entlassungsurkunden vor-
ausgehenden Verhandlungen, soweit sie nach
§ 11 der Ausführungsverordnung vom 24. De-
cember 1870 kostenfrei zu expediren sind
Jc) die der Ertheilung von Staatsangehörigkeits-
bescheinigungen vorausgehenden Erörterungen
und Verhandlungen
Zeugnisse, Erlaubnißscheine und andere Beur.
kundungen, welche unter keine speciellere Rubrik fallen
Verpflichtungen, soweit dieselben überhaupt kosten-
pflichtig sein können .
Straferlaß-, Strafminderungs- und Strafver-
wandlungs. Sachen:
Verhandlungen, Verfügungen 2c.
a) wenn die Verwaltungsbehörde erster Instanz selbst
auf das Gesuch Entschließung fassen kann
b) wenn an die Oberbehörde Bericht zu erstatten ist
#) bei Geldstrafen bis 75 Mark oder Haft-
strafen bis zu 3 Wochen. -
6) bei höheren Geld= oder Haftstrafen
Zahlungsauflagen wegen rückständiger Kosten und
Strafen
Zahlungsauflagen wegen rückständiger Stoats=
Communal= Parochial-Schul= und Armenkassen-
*) Das Citat des Gesetzes wird si
stand ändern.
Betrag.
4 6 4
1
3 — bis30—O
2— 20—
5— 20—
l
Z— — —
50 2
— 0 10
1.— 10—
50 1—
1— 2—
2—. 10—
0 — 2—
ch mit dem Inkrafttreten des in Aussicht stehenden neuen
Werden von der Oberbehörde
nachträgliche Amtshand-
lungen angeordnet, so darf
für die letzteren, abgesehen
von den baaren Verlägen,
an Kosten nur so viel liqui-
dirt werden, als nach Ab-
zug des vor dem Berichts-
Gesetzes über diesen Gegen-