Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Mindest— Höchst- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. Kostenpflichtige Sachen. Betrag. Bemerkungen. 
5% 4s % # 
— 3 g 
Landes= - ge bei einem nialbeträgen der ete 
Rückstand von unter d, # un 
P) bie zu 5 Mit NN.B.—llß 
b) über 5 bis zu 20 Mark. . — 20 — — bunden, - ist für die wei- 
J) über 20 Mark für je 10 Mark mehr je 10 Pfennige ehen dunseesee 
mehr bis zum Höchstbetrage von — 1 — überhaupt nicht zu liqui- 
14. Vollstreckungsverfahren 1 — bis 50 Oiren 
15.ponstige kostenpflichtige Verwaltungssachen und 
einzelne Amtshandlungen: 
a) Verfügungen, Bescheidungen und andere Zufertig- 
ungen, Berichte, Requisitionen, Mittheilungen, 
Rückantworten an andere Behörden, Affixion 
und Refixion von Anschlägen, Eidesabnahmen—0o 
b) die solchen Verfügungen, Bescheidungen rc. vor- 
ausgegangenen Vorverhandlungen 1 — 50 — 
c) Recursverfahren und Verfahren auf Beschwerden 
bis zu Eröffnung der höheren Entscheidung 2 — 110 — 
d) Beglaubigungen von Abschriften 
bis zu einem Bogen — 50 — — 
für jedes folgende Blatt — 5 — — 
e) Aufsuchung und Vorlegung von Acten 50 1 — 
f) Bestellungen und Behändigungen in kostenpflich— 
tigen Sachen, wo außerdem etwas nicht zu 
liquidiren ist — 25 — — 
645
	        
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