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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
18. Stück vom Jahre 1876.
Inhalt: Bekanntmachung, den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen
betr. S. 489. — Verordnung, Benachrichtigung von gegen Studirende 2c. höherer Lehranstalten anhängigen
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Straf= und Polizeisachen betr. S. 490. — Bekanntmachung, die Gerichts-
barkeit über die auf der Bahnstrecke zwischen Warnsdorf und Seifhennersdorf, sowie auf der bei Fugau durch
Oesterreich gehenden Bahnstrecke dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betr. S. 491. — Ver-
ordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Bischofswerda nach Neu-
kirch betr. S. 492. — Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die eingeschriebenen Hilfs-
kassen vom 7. April 1876 betr. S. 493.
98. Bekanntmachung,
den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen
betreffend;
vom 21. October 1876.
Nechdem der Vorschußverein zu Chemnitz auf die ihm laut Bekanntmachung vom
4. September 1863 (Seite 719 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1863)
bewilligten, sowie auf die ihm kraft der Verordnung vom 12. Februar 1866 (Seite 47
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1866) in Verbindung mit der Verord-
nung vom 4. November 1862 (Seite 626 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom
Jahre 1862) zustehenden Befreiungen von der Stempelsteuer Verzicht geleistet hat, wird
dies mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach jene Stempel-
befreiungen des gedachten Vereins von jetzt ab als aufgehoben anzusehen sind.
Dresden, am 21. October 1876.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
v. Thümmel.
Wahl.
1876. 70