Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

— 489 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
18. Stück vom Jahre 1876. 
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen 
betr. S. 489. — Verordnung, Benachrichtigung von gegen Studirende 2c. höherer Lehranstalten anhängigen 
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Straf= und Polizeisachen betr. S. 490. — Bekanntmachung, die Gerichts- 
barkeit über die auf der Bahnstrecke zwischen Warnsdorf und Seifhennersdorf, sowie auf der bei Fugau durch 
Oesterreich gehenden Bahnstrecke dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betr. S. 491. — Ver- 
ordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Bischofswerda nach Neu- 
kirch betr. S. 492. — Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die eingeschriebenen Hilfs- 
kassen vom 7. April 1876 betr. S. 493. 
  
98. Bekanntmachung, 
den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen 
betreffend; 
vom 21. October 1876. 
Nechdem der Vorschußverein zu Chemnitz auf die ihm laut Bekanntmachung vom 
4. September 1863 (Seite 719 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1863) 
bewilligten, sowie auf die ihm kraft der Verordnung vom 12. Februar 1866 (Seite 47 
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1866) in Verbindung mit der Verord- 
nung vom 4. November 1862 (Seite 626 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1862) zustehenden Befreiungen von der Stempelsteuer Verzicht geleistet hat, wird 
dies mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach jene Stempel- 
befreiungen des gedachten Vereins von jetzt ab als aufgehoben anzusehen sind. 
Dresden, am 21. October 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Wahl. 
1876. 70
	        
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